Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2146 Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern

BGB § 2146 Anzeigepflicht des Vorerben gegenüber Nachlassgläubigern

[ Auszug: (1) Der Vorerbe ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, den Eintritt der Nacherbfolge unverzüglich dem Nachlassgericht anzuzeigen. Die Anzeige des  ... ]